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Arbeitsrecht

Arbeitsgesetz

Allgemeines

Zu unseren Hauptanliegen zählen legale, zeitgemässe Arbeitsbedingungen für junge Ärzt:innen. Deshalb kämpfen wir für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Es schützt die Arbeitnehmenden durch Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Gesundheitsschutz. Schwangeren Frauen, stillenden Müttern und Jugendlichen bietet es zudem einen Sonderschutz.

Das Arbeitsgesetz für Ärzt:innen

Assistenzärzt:innen unterstehen dem Arbeitsgesetz seit 2005. Dies gilt immer – also selbst wenn der Betrieb, in dem sie beschäftigt sind, dem Gesetz nicht unterstellt ist.

Bei Oberärzt:innen werden die Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeiten angewendet, sofern der Arbeitgeber unter das Arbeitsgesetz fällt. Der Betrieb untersteht nur dann nicht dem Arbeitsgesetz, wenn er zur kantonalen oder kommunalen Verwaltung gehört. Das Arbeitsgesetz bezieht sich deshalb in fast allen Spitälern der Schweiz auch auf die Oberärzteschaft. Ausgenommen davon sind nur das Spital Limmattal und das Stadtspital Zürich (Stand Ende 2022).

Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, fallen nicht unter das Arbeitsgesetz. Entscheidend ist dabei, dass ihre Funktion weitreichende Kompetenzen in betriebswirtschaftlicher und personalrechtlicher Hinsicht beinhaltet.

Ausgangslage

In repräsentativen Mitgliederumfragen , die wir seit 2013 alle drei Jahre durchführen, zeigt sich, dass das Arbeitsgesetz an Spitälern in der Schweiz sehr oft nicht eingehalten wird. Die Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche wie auch die Grenze von 140 Stunden Überzeit pro Jahr werden regelmässig überschritten. Auch die Vorschrift, nicht länger als sieben Tage am Stück zu arbeiten, wird längst nicht immer eingehalten. Diese Erkenntnisse bestätigen sich auch in weiteren Umfragen, so zum Beispiel in jener, die die Neue Zürcher Zeitung im Februar 2023 publizierte.

Zudem erhalten Assistenzärzt:innen die für sie obligatorische strukturierte Weiterbildung im Umfang von vier Stunden pro Woche oft gar nicht oder nur ungenügend. Zum ersten Mal beinhaltete die vsao-Mitgliederumfrage 2023 auch Fragen zum Angebot der Weiter- und Fortbildung. Dabei zeigt sich, dass nur knapp 20% der Assistenzärzt:innen die Weiterbildung im vorgeschriebenen Ausmass von 4 Stunden besuchen können. Bei den Oberärzt:innen sieht es nicht besser aus. Die für die Qualität des Gesundheitswesens und den weiteren beruflichen Werdegang der Ärzt:innen essenzielle Weiterbildung findet also nicht im nötigen Ausmass statt.

Die Lösung

Missstände melden

Bei Verstössen gegen das Arbeitsrecht oder anderen Missstände können wir reagieren. Wir sind aber auf Meldungen angewiesen. Sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder können uns via die vsao-Meldestelle online Verstösse gegen das Arbeitsrecht, gegen die Vereinbarungen zur ärztlichen Weiterbildung oder andere Missstände mitteilen. Wir erörtern nach jeder Meldung mit der meldenden Person und der betroffenen Sektion die nächsten Schritte. Missstände können jederzeit auch direkt der betreffenden Sektion gemeldet werden.

Die 42+4-Stunden-Woche

Wir schlagen die Einführung der 42+4-Stunden-Woche für Assistenzärzt:innen als wirkungsvolle Massnahme vor, die sowohl die Einhaltung des Arbeitsgesetzes wie auch die obligatorische strukturierte Weiterbildung von vier Stunden pro Woche ermöglicht. Die 42+4-Stunden-Woche bedeutet: Die wöchentliche Sollarbeitszeit für Assistenzärzt:innen beträgt durchschnittlich 42 Stunden Dienstleistung rund um die Patientenbetreuung. Zusätzlich haben die Assistenzärzt:innen Anrecht auf wöchentlich mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung, die ebenfalls als Arbeitszeit gilt. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind vier Elemente zentral:

  1. Arbeitsgesetzkonforme Dienstplanung
  2. gute Organisation der strukturierten Weiterbildung (abgestimmt auf Dienstpläne)
  3. Prozessoptimierungen / Reduktion administrativer Aufwand
  4. getrennte Zeiterfassung für Dienstleistungs- und Weiterbildungszeit

Wir sind überzeugt: Die 42+4-Stunden-Woche bringt viele Vorteile. Der Arztberuf wird attraktiver und die Ausbildung und Rekrutierung von Fachpersonal dadurch erheblich erleichtert. Dass die Idee umsetzbar ist, zeigt z.B. das Institut für Intensivmedizin des Universitätsspitals Zürich, das für sein Pilotprojekt mit der vsao-Spitalrose 2022 ausgezeichnet wurde.

Aktiv werden

Detaillierte Informationen zur 42+4-Stunden-Woche finden Sie auf dieser Website oder in unserem Factsheet . Schauen Sie sich auch das Erklärvideo des vsao Zürich an. Möchten Sie an Ihrem Spital die 42+4-Stunden-Woche einführen? Melden Sie sich bei uns: oder Tel 031 350 44 88.

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